ICD-10-GM · Kapitel II · C00–D48
Neubildungen
- C00–C14 Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
- C15–C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
- C30–C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
- C40–C41 Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
- C43–C44 Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
- C45–C49 Bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes und des Weichteilgewebes
- C50–C50 Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]
- C51–C58 Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
- C60–C63 Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
- C64–C68 Bösartige Neubildungen der Harnorgane
- C69–C72 Bösartige Neubildungen des Auges, des Gehirns und sonstiger Teile des Zentralnervensystems
- C73–C75 Bösartige Neubildungen der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen
- C76–C80 Bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter, sekundärer und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
- C81–C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet
- C97–C97 Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen
- D00–D09 In-situ-Neubildungen
- D10–D36 Gutartige Neubildungen
- D37–D48 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.