ICD-10-GM · Kapitel II · Neubildungen
C15–C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
- C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
- C16 Bösartige Neubildung des Magens
- C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
- C18 Bösartige Neubildung des Kolons
- C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
- C20 Bösartige Neubildung des Rektums
- C21 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals
- C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
- C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
- C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
- C25 Bösartige Neubildung des Pankreas
- C26 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Verdauungsorgane
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.