ICD-10-GM · Kapitel II · Neubildungen
C00–C14 Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
- C00 Bösartige Neubildung der Lippe
- C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
- C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
- C03 Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
- C04 Bösartige Neubildung des Mundbodens
- C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
- C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
- C07 Bösartige Neubildung der Parotis
- C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
- C09 Bösartige Neubildung der Tonsille
- C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
- C11 Bösartige Neubildung des Nasopharynx
- C12 Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
- C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
- C14 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.