ICD-10-GM · Kapitel II · Neubildungen
C76–C80 Bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter, sekundärer und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
- C76 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen
- C77 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten
- C78 Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane
- C79 Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen
- C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.