ICD-10-GM · Kapitel II · Neubildungen
D00–D09 In-situ-Neubildungen
- D00 Carcinoma in situ der Mundhöhle, des Ösophagus und des Magens
- D01 Carcinoma in situ sonstiger und nicht näher bezeichneter Verdauungsorgane
- D02 Carcinoma in situ des Mittelohres und des Atmungssystems
- D03 Melanoma in situ
- D04 Carcinoma in situ der Haut
- D05 Carcinoma in situ der Brustdrüse [Mamma]
- D06 Carcinoma in situ der Cervix uteri
- D07 Carcinoma in situ sonstiger und nicht näher bezeichneter Genitalorgane
- D09 Carcinoma in situ sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.