Pflegegrad beantragen: Pflegekasse, Begutachtung und Leistungen

Wer im Alltag dauerhaft Hilfe braucht – wegen Alter, Krankheit oder Behinderung –, kann Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Hier steht kurz, wie du einen Pflegegrad beantragst, wie die Begutachtung abläuft und was es gibt.

Pflegegeld und Pflegesachleistung pro Monat

PflegegradPflegegeld
Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung
Pflegedienst, bis zu
1–– (Entlastungsbetrag nutzbar)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Stand der Beträge: Juli 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Wir prüfen die Angaben jede Woche automatisch. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch kombinieren.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag nicht mehr selbstständig zurechtkommt – voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Wie stark die Einschränkungen sind, wird in fünf Pflegegraden ausgedrückt: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege).

Voraussetzung für Leistungen ist außerdem, dass man in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.

So beantragst du einen Pflegegrad

Weitere Leistungen (Stand Juli 2026)

Beratung – kostenlos

Wer einen Antrag stellt oder Leistungen bekommt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse – auf Wunsch auch zu Hause. Unabhängig beraten auch die Pflegestützpunkte in deiner Region. Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung erreichst du unter 030 340 60 66-02.

Passende Praxis in deiner Nähe

Die Hausarztpraxis kennt den Gesundheitszustand, kann Befunde für die Begutachtung zusammenstellen und kommt bei Bedarf auch nach Hause – manche Praxen machen Hausbesuche.

Im Notfall: 112. Abends und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116117.

Quellen

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung – was für dich passt, besprichst du am besten mit deiner Arztpraxis.

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