Pflegegrad beantragen: Pflegekasse, Begutachtung und Leistungen
Wer im Alltag dauerhaft Hilfe braucht – wegen Alter, Krankheit oder Behinderung –, kann Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Hier steht kurz, wie du einen Pflegegrad beantragst, wie die Begutachtung abläuft und was es gibt.
Pflegegeld und Pflegesachleistung pro Monat
| Pflegegrad | Pflegegeld Pflege durch Angehörige | Pflegesachleistung Pflegedienst, bis zu |
|---|---|---|
| 1 | – | – (Entlastungsbetrag nutzbar) |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Stand der Beträge: Juli 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Wir prüfen die Angaben jede Woche automatisch. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch kombinieren.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag nicht mehr selbstständig zurechtkommt – voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Wie stark die Einschränkungen sind, wird in fünf Pflegegraden ausgedrückt: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege).
Voraussetzung für Leistungen ist außerdem, dass man in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.
So beantragst du einen Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – sie gehört zur Krankenkasse. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt; Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.
- Begutachtung: Im Auftrag der Pflegekasse kommt der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten „Medicproof“), meist zu einem Hausbesuch. Geprüft werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Alltag und soziale Kontakte.
- Tipp: Ein paar Tage vorher notieren, wobei Hilfe nötig ist (Pflegetagebuch), Arztberichte und Medikamentenliste bereitlegen und – wenn möglich – eine vertraute Person dazuholen.
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag schriftlich entscheiden.
- Nicht einverstanden? Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Weitere Leistungen (Stand Juli 2026)
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat (ab Pflegegrad 1), z. B. für Hilfe im Haushalt oder Betreuungsangebote
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2) – wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen): bis zu 42 € im Monat
- Umbau der Wohnung (z. B. bodengleiche Dusche): Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme
- Für berufstätige Angehörige: bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld im Jahr, wenn kurzfristig die Pflege organisiert werden muss
Beratung – kostenlos
Wer einen Antrag stellt oder Leistungen bekommt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse – auf Wunsch auch zu Hause. Unabhängig beraten auch die Pflegestützpunkte in deiner Region. Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung erreichst du unter 030 340 60 66-02.
Passende Praxis in deiner Nähe
Die Hausarztpraxis kennt den Gesundheitszustand, kann Befunde für die Begutachtung zusammenstellen und kommt bei Bedarf auch nach Hause – manche Praxen machen Hausbesuche.
Im Notfall: 112. Abends und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116117.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand Juli 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Online-Ratgeber Pflege
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung – was für dich passt, besprichst du am besten mit deiner Arztpraxis.