ICD-10-GM · Kapitel X · J60–J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
J70 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
Dieser Code ist eine Überschrift: Auf Krankschreibungen und Rechnungen steht meist einer der genaueren Codes darunter.
Genauere Codes
- J70.0 Akute Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung
- J70.1 Chronische und sonstige Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung
- J70.2 Akute arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheiten
- J70.3 Chronische arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheiten
- J70.4 Arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet
- J70.8 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige näher bezeichnete exogene Substanzen
- J70.9 Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz
Passende Praxis in deiner Nähe
Passende Anlaufstelle für diesen Bereich: meist Hausarzt (oder Internist). Bei Bedarf überweist die Hausarztpraxis weiter.
Die Zuordnung zur Fachrichtung ist eine grobe Orientierung von MeineArztsuche und nicht Teil der ICD-10-GM.
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.