ICD-10-GM · Kapitel X · Krankheiten des Atmungssystems
J60–J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
- J60 Kohlenbergarbeiter-Pneumokoniose
- J61 Pneumokoniose durch Asbest und sonstige anorganische Fasern
- J62 Pneumokoniose durch Quarzstaub
- J63 Pneumokoniose durch sonstige anorganische Stäube
- J64 Nicht näher bezeichnete Pneumokoniose
- J65 Pneumokoniose in Verbindung mit Tuberkulose
- J66 Krankheit der Atemwege durch spezifischen organischen Staub
- J67 Allergische Alveolitis durch organischen Staub
- J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
- J69 Pneumonie durch feste und flüssige Substanzen
- J70 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.