ICD-10-GM · Kapitel XXI · Z00–Z13 Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen
Z08.1 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
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Passende Anlaufstelle für diesen Bereich: meist Hausarzt. Bei Bedarf überweist die Hausarztpraxis weiter.
Die Zuordnung zur Fachrichtung ist eine grobe Orientierung von MeineArztsuche und nicht Teil der ICD-10-GM.
Verwandte Codes unter Z08
- Z08.0 Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen bösartiger Neubildung
- Z08.2 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung
- Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
- Z08.8 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen bösartiger Neubildung
- Z08.9 Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen bösartiger Neubildung
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.