ICD-10-GM · Kapitel XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
T90–T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
- T90 Folgen von Verletzungen des Kopfes
- T91 Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes
- T92 Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
- T93 Folgen von Verletzungen der unteren Extremität
- T94 Folgen von Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen
- T95 Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
- T96 Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
- T97 Folgen toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
- T98 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter Wirkungen äußerer Ursachen
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.