ICD-10-GM · Kapitel XIX · T20–T25 Verbrennungen oder Verätzungen der äußeren Körperoberfläche, Lokalisation bezeichnet
T25.2 Verbrennung 2. Grades der Knöchelregion und des Fußes
Dieser Code ist eine Überschrift: Auf Krankschreibungen und Rechnungen steht meist einer der genaueren Codes darunter.
Genauere Codes
- T25.20 Verbrennung Grad 2a der Knöchelregion und des Fußes
- T25.21 Verbrennung Grad 2b der Knöchelregion und des Fußes
Passende Praxis in deiner Nähe
Passende Anlaufstelle für diesen Bereich: meist Hausarzt (oder Orthopäde). Bei Bedarf überweist die Hausarztpraxis weiter.
Bei schweren Verletzungen: Notaufnahme oder 112.
Die Zuordnung zur Fachrichtung ist eine grobe Orientierung von MeineArztsuche und nicht Teil der ICD-10-GM.
Verwandte Codes unter T25
- T25.0 Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.1 Verbrennung 1. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.3 Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.4 Verätzung nicht näher bezeichneten Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.5 Verätzung 1. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.6 Verätzung 2. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.7 Verätzung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.