ICD-10-GM · Kapitel XIX · T08–T14 Verletzungen nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes, der Extremitäten oder anderer Körperregionen
T14.02 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Blasenbildung (nichtthermisch)
Passende Praxis in deiner Nähe
Passende Anlaufstelle für diesen Bereich: meist Hausarzt (oder Orthopäde). Bei Bedarf überweist die Hausarztpraxis weiter.
Bei schweren Verletzungen: Notaufnahme oder 112.
Die Zuordnung zur Fachrichtung ist eine grobe Orientierung von MeineArztsuche und nicht Teil der ICD-10-GM.
Verwandte Codes unter T14.0
- T14.00 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Art der Verletzung nicht näher bezeichnet
- T14.01 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Schürfwunde
- T14.03 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Insektenbiss oder -stich (ungiftig)
- T14.04 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Oberflächlicher Fremdkörper (Splitter)
- T14.05 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Prellung
- T14.08 Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Sonstige
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.