ICD-10-GM · Kapitel XIX · S30–S39 Verletzungen des Abdomens, der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens
S37.3 Verletzung der Harnröhre
Dieser Code ist eine Überschrift: Auf Krankschreibungen und Rechnungen steht meist einer der genaueren Codes darunter.
Genauere Codes
- S37.30 Verletzung der Harnröhre: Nicht näher bezeichnet
- S37.31 Verletzung der Harnröhre: Pars membranacea
- S37.32 Verletzung der Harnröhre: Pars spongiosa
- S37.33 Verletzung der Harnröhre: Pars prostatica
- S37.38 Verletzung der Harnröhre: Sonstige Teile
Passende Praxis in deiner Nähe
Passende Anlaufstelle für diesen Bereich: meist Hausarzt (oder Orthopäde). Bei Bedarf überweist die Hausarztpraxis weiter.
Bei schweren Verletzungen: Notaufnahme oder 112.
Die Zuordnung zur Fachrichtung ist eine grobe Orientierung von MeineArztsuche und nicht Teil der ICD-10-GM.
Verwandte Codes unter S37
- S37.0 Verletzung der Niere
- S37.1 Verletzung des Harnleiters
- S37.2 Verletzung der Harnblase
- S37.4 Verletzung des Ovars
- S37.5 Verletzung der Tuba uterina
- S37.6 Verletzung des Uterus
- S37.7 Verletzung mehrerer Harnorgane und Beckenorgane
- S37.8 Verletzung sonstiger Harnorgane und Beckenorgane
- S37.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Harnorgans oder Beckenorgans
Wichtig: Diese Seite erklärt, wofür ein Code in der Klassifikation steht. Sie ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem Code auf deiner Krankschreibung oder im Arztbrief klärst du am besten mit der Praxis, die ihn eingetragen hat. Im Notfall: 112, abends und am Wochenende: 116117.
Quelle: ICD-10-GM Version 2026, Systematisches Verzeichnis. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Die Ausgabe beruht auf der amtlichen Fassung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (© WHO 1992) und der australischen ICD-10-AM, First Edition (© Commonwealth of Australia 1998); die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim BfArM, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.